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Funktionsprüfung von Gehörschutz-Otoplastiken nach PSA-Verordnung

Die Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen stuft Gehörschutz gegen schädlichen Lärm als PSA der Kategorie III ein. Für individuell angepasste Gehörschutz-Otoplastiken gelten deshalb besondere Anforderungen an Zulassung, Kennzeichnung, Dokumentation und Funktionskontrolle. AUDIA unterstützt Hörakustiker bei der gesetzes- und herstellerkonformen Versorgung mit den erforderlichen Produktinformationen, Gebrauchsanweisungen, Prüfunterlagen und der digitalen Rückmeldung durchgeführter Funktionsprüfungen.


Wann ist eine Funktionsprüfung erforderlich?


Die Funktionskontrolle einer Gehörschutz-Otoplastik erfolgt vor der ersten Verwendung und anschließend regelmäßig wiederkehrend. Nach den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und den Empfehlungen der DGUV beträgt der maximale Abstand zwischen den wiederkehrenden Prüfungen drei Jahre. Mit der Funktionsprüfung wird kontrolliert, ob die individuell gefertigte Gehörschutz-Otoplastik korrekt sitzt und die vorgesehene Schutzwirkung zuverlässig erreicht werden kann.


Was ist bei PSA-Gehörschutz zu beachten?


Bei Gehörschutz, der als persönliche Schutzausrüstung eingesetzt wird, sind die produktspezifischen Kennzeichnungen und Unterlagen zu beachten. Dazu gehören insbesondere:

  • CE-Kennzeichnung
  • EU-Konformitätserklärung
  • Gebrauchsanweisung
  • Herstellerkennzeichnung auf der PSA
  • eindeutige Produkt- bzw. Markenkennzeichnung
  • ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Funktionsprüfung

Produkte die der Verordnung entsprechen

 

  • ePRO-X.S X.2M, X.3M, X.4M, X.5M
  • ePRO-X.A X.2M, X.3M, X.4M, X.5M
  • ePRO-STOP.S
  • Elacin CH25, CH26, CH28, CH30
  • Elacin RC13, RC15, RC18, RC19
  • Elacin ER09, ER15, ER25
  • DM blau, weiß, schwarz

Produkte die der Verordnung nicht entsprechen

 

  • ePRO-X.S X.1M
  • ePRO-X.A X.1M
  • Schlaf- und Schwimmschutz

Rückmeldung zur Funktionsprüfung

Ergebnis

Der persönliche Kontakt zu ihnen ist uns wichtig.

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